Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0 Präambel
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Laurenz Regner (weitere Informationen siehe unten oder unter Impressum idF. kurz „PolypFarm” genannt) gelten für alle entgeltliche und unentgeltlichen Rechtsgeschäfte, welche PolypFarm mit Kunden abschließt, unter Ausschluss sämtlicher allfälligen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch alle Vertragsteile.
2.0 Voraussetzungen
2.1 Zum feilgebotenen Sortiment der PolypFarm gehören auch lebende Organismen. PolypFarm geht grundsätzlich davon aus, dass ihre Kunden bei Ankauf lebender Organismen
2.1.1 über ausreichende Kenntnisse zur Hege und Pflege dieser lebenden Tiere,
2.1.2 über die erforderliche technische Ausrüstung und das notwendige Equipment,
2.1.3 über die persönlichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten zur dauerhaften Haltung der Tiere sowie unterbrechungsfrei über erforderliche Energieversorgungsanlagen,
– im Falle von juristischen Personen durch ihre Organe – verfügen bzw. unter Ausschluss jedweder Haftung der PolypFarm durch dritte Personen durchgehend ersetzen können.
2.2 Mit jedem Vertragsabschluss bzw. im Fall der Online-Bestellung mit Absendung der Bestellung bestätigt der Kunde das Vorliegen der in Pkt. 2.1 genannten Voraussetzungen gegenüber PolypFarm, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung bedarf. PolypFarm trifft auch keinerlei Nachforschungspflicht über die vorausgesetzten Fähigkeiten und Kapazitäten des Kunden.
2.3 PolypFarm hilft auch nach Lieferung gerne mit Rat und Tat, ist dazu aber – ausgenommen im Fall gesonderter vertraglicher Vereinbarung – unter keinen Umständen rechtlich verpflichtet.
3.0 Vertragsinhalt und -abschluss
3.1 Vertragsgegenstand ist der Erwerb von Waren, einschließlich lebender Organismen durch den Kunden.
3.2 Alle Angebote der PolypFarm, seien diese wie immer schriftlich erfolgt, mündlich durch ihre Organe gegeben oder über die von PolypFarm betriebene Homepage einschließlich des von PolypFarm betriebenen Webshops ersichtlich, verstehen sich als unverbindlich und freibleibend. Zumutbare Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten.
3.3 Als charakterisierende Merkmale von Waren gelten jedenfalls nur die von PolypFarm dazu gemachten Angaben sowie die von einem Hersteller gegebene Produktbeschreibung, nicht jedoch Werbung, Anpreisung und sonstige Äußerungen des Herstellers.
3.4 Keine wie immer veröffentlichte Warenankündigung der PolypFarm stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr bedarf es einer verbindlichen Bestellung seitens des Kunden, wobei jeder Vertragsabschluss erst durch Auftragsbestätigung seitens der PolypFarm erfolgt.
3.5 Alle Vertragsabschlüsse bedürfen der Schriftform oder einer textlich erfassbaren Substitution über elektronische Medien, können daher
3.5.1 in persönlicher Gegenwart durch Ausfüllen und Unterzeichnen von Formblättern,
3.5.2 durch – auch – elektronischen Brief und Gegenbrief (Auftragsbestätigung) sowie
3.5.3 durch Abgabe einer Bestellung über den von PolypFarm betriebenen Webshop und Auftragsbestätigung seitens der PolypFarm
zustande kommen.
3.6 In Abweichung von Pkt. 3.4 erstellt PolypFarm nur über gesonderte Kundenanfrage individuelle Angebote und sendet diese dem Kunden schriftlich oder elektronisch zu, an welche PolypFarm für 5 Werktage gebunden ist. Bei derartigen individuellen Angeboten kommt es nur dann zum Vertragsabschluss, wenn die Annahmeerklärung des Kunden schriftlich oder elektronisch innerhalb der 5-tägigen Bindungszeit des Angebotes bei PolypFarm einlangt.
3.7 Insofern der Kunde sich der elektronischen Übermittlung seiner rechtsgeschäftlichen Erklärungen, einschließlich der Nutzung des von PolypFarm betriebenen Webshops bedient, hat der Kunde sicherzustellen, dass die durch die Korrespondenz bekanntgegebene oder sonst bei PolypFarm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang von E-Mails seinerseits technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter behindert wird.
3.8 Bei Nutzung des von PolypFarm betriebenen Webshops durch den Kunden gibt der Kunde unter Anleitung durch die dort ersichtlichen Benutzungshinweise eigene rechtsgeschäftliche Erklärungen ab. Ein vom Kunden intendierter Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung seitens der PolypFarm zustande. Die auf den Schaltflächen des Webshops ersichtlichen Textpassagen sind Bestandteil des durch Auftragsbestätigung seitens der PolypFarm entstehenden Vertrages. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner bei Webshopnutzung eingegeben Daten, insbesondere hinsichtlich seiner Identität, seiner physischen und elektronischen Erreichbarkeit und seines rechtsgeschäftlichen Willens. Insofern der Kunde bei Webshopnutzung unbare Zahlung leistet, gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. Die PolypFarm im Rahmen der Webshopnutzung durch den Kunden zugehenden Informationen und Daten des Kunden darf PolypFarm für notwendige Kommunikation mit dem Kunden bzw. allfällige Rückzahlung von Zahlungsleistungen des Kunden bis zum Zugang anderer Informationen als verbindlich und richtig ansehen.
4.0 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Versandkosten
4.1 Die von PolypFarm in Anpreisungen einschließlich von deren Internetpräsenz angeführten Preise sowie Versandkosten stellen Bruttopreise dar. Sie enthalten daher die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2 Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Diese werden gesondert berechnet, soweit nicht versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
4.3 Bei Lieferung in Staaten außerhalb der Europäischen Union sowie bei Veranlassung der Zahlung außerhalb der Europäischen Union können weitere Aufwendungen, wie beispielsweise Zölle oder Steuern sowie Geldübermittlungsgebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
4.4 PolypFarm liefert ausschließlich gegen Vorauskasse, es sei denn, es ist ausdrücklich anderes vereinbart. Rechnungsforderungen von PolypFarm gelten als sofort zur Zahlung fällig bzw. werden sofort zur Zahlung fällig, sollte eine an PolypFarm geleistete Zahlung über Zahlungsdienstleister rückgebucht werden.
4.5 Voraus geleistete Zahlungen einschließlich jener Zahlungen, welche im Rahmen der Bestellung über den von PolypFarm betriebenen WebShop geleistet werden, gelten – vorbehaltlich anders lautender gesonderter Vereinbarung – unter keinen Umständen als Angeld im Sinne des § 908 ABGB, sondern dienen ausschließlich der Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung des Kunden.
4.6 PolypFarm akzeptiert Zahlungen via PayPal, Visa, MasterCard, American Express, Sofort (Klarna), Apple Pay, Google Pay sowie SEPA-Überweisung durch den Kunden.
4.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist PolypFarm berechtigt, für jede Mahnung Mahnspesen von € 15,00 zu verrechnen bzw. verpflichtet sich der Kunde, die durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassodienstes anfallenden Betreibungskosten zu begleichen. Verzugszinsen von 8 % per anno der fälligen Forderung von PolypFarm gelten als vereinbart.
5.0 Lieferung
5.1 Die Auslieferung der Waren einschließlich lebender Organismen erfolgt
5.1.1 durch Selbstabholung vom Firmensitz der PolypFarm durch den Kunden,
5.1.2 durch persönliche Anlieferung durch PolypFarm (nur im Bundesland Wien möglich),
5.1.3 durch Zustellung über die Post oder einen anderen geeigneten Lieferservice.
5.2 Die Lieferfrist ist warenabhängig und ergibt sich aus den wechselseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Vertragsparteien.
5.3 Die Übergabe der Ware bzw. die Lieferung gemäß Pkt. 5.1.2 oder 5.1.3 erfolgt erst nach vollständigem Erlag des Kaufpreises und der Versandkosten bei PolypFarm.
5.4 Sollte eine vom Kunden bestellte Ware wider Erwarten trotz Auftragsbestätigung und rechtzeitigem Abschluss eines zumutbaren und adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem nicht von PolypFarm zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle seines Rücktrittes vom Vertrag die bereits geleistete Zahlung spesenfrei unverzüglich rückerstattet.
5.5 Die Lieferung von Waren erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Allfällige Transportversicherungswünsche sind vom Kunden zu bezahlen.
5.6 PolypFarm behält sich Teillieferungen vor, sofern dadurch Kunden nicht mit Versandmehrkosten belastet werden.
5.7 Der Kunde haftet für seine Angaben in Bezug auf vereinbarte Liefertermine und -fristen, insbesondere für seine Erreichbarkeit schon beim ersten Zustellversuch.
6.0 Gewährleistung, Garantieerklärungen
6.1 Für alle unbelebten Waren, so insbesondere für technisches Equipment und Futtermittel, richten sich die Gewährleistungsbestimmungen für Kunden, welche Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz BGBl. I Nr. 175/2021 idgF., mangels dieser Verbrauchereigenschaft nach sonstigem österreichischen Gewährleistungsrecht.
6.2 Bei den von PolypFarm vertriebenen lebenden Organismen handelt es sich um wirbellose Tiere, für die das oa. Verbrauchergewährleistungsgesetz ausdrücklich nicht gilt und für welche auch die Verordnung BGBl. Nr. 472/1972 keine vom Gesetz abweichende Vermutungsfrist regelt.
6.3 Das Gedeihen wirbelloser Tiere ist primär von ihrer artgerechten Haltung und Pflege abhängig. Ihr (Über-)Leben sowie ihre äußere Form, Größe, Farbe und ihr Gewicht sowie die Entwicklung derartiger Parameter sind von den Lebensbedingungen, unter denen sie gehalten werden, und der artgerechten Nährstoffzufuhr und damit insbesondere auch von den in Pkt. 2.1 genannten kundenseitigen Voraussetzungen bedingt. Ein Versagen der artgerechten Haltung und Pflege kann unmittelbar zu Veränderungen der äußeren Form und selbst sofort zum Tod des lebenden Organismus führen. Eine Abgrenzung der gewährleistungsrechtlichen Verantwortungssphären nach herkömmlichen Warenkriterien ist ab Übergabe bei diesen lebenden Organismen nicht möglich. So kann das Alter des Tieres und damit eine Einstufung der Ware z.B. nach „neu” oder „gebraucht” und ähnliche Einstufungen – jedenfalls bei Korallen – nicht vorgenommen werden, zumal PolypFarm die konkrete Ware durch Teilung des Lebewesens gewinnt. PolypFarm sieht sich daher aufgrund der spezifischen Wareneigenschaften und ihrer Art außerstande, über die von PolypFarm warenabhängig zugesagten Garantien hinaus, ab Übergabe der lebenden Ware für sein weiteres Gedeihen wie immer Gewähr zu leisten. Selbst eine Vermutung der Mangelhaftigkeit für einen nach Übergabe gelegenen Zeitraum ist mit der Art der Ware unvereinbar. Vielmehr erwirbt der Kunde den lebenden Organismus so, wie dieser bei PolypFarm liegt oder steht, ohne Zahl, Maß und Gewicht und insofern in Pausch und Bogen und erklärt durch seine rechtsgeschäftliche Bestellerklärung – auch über den von PolypFarm betriebenen Webshop – ausdrücklich, das Lebewesen aufgrund eigener besonderer Vorliebe zu erwerben, wobei der Eindruck des Kunden von der Ware durch persönliche Besichtigung und durch die von PolypFarm veröffentlichten und mit Aufnahmeparametern versehenen Lichtbilder erfolgt. Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei sonstigem Anspruchsverlust die behauptete Mangelhaftigkeit der Sache im Sinne des § 926 ABGB sogleich, längstens aber innerhalb der von PolypFarm konkret angebotenen Garantiefrist, anzuzeigen.
6.4 Von PolypFarm bei Verkauf lebender Organismen angebotenen Garantien bedürfen insofern der Vorausaktivierung, als der Kunde am Tag der Warenübergabe PolypFarm per WhatsApp oder E-Mail von der Zustellung Kenntnis verschafft. Diese Garantien sind zudem davon abhängig, dass der Kunde
6.4.1 die bestellte Ware beim ersten Zustellversuch entgegengenommen hat,
6.4.2 bei längeren als „24 h Lebendankunft”-Garantien über eine aktuelle, nicht älter als 7 Tage vor dem Zustelltag erstellte ICP-Analyse seines Beckenwassers verfügt,
6.4.3 sein Garantiebegehren mit Lichtbildern versieht, nämlich
6.4.3.1 ein Lichtbild des Tieres in der ungeöffneten Verpackung mit Wasser,
6.4.3.2 ein Lichtbild des Tieres in der ungeöffneten Verpackung auf dem Versandkarton mit sichtbarem und lesbarem Versandlabel,
6.4.3.3 sollte ein Schaden erst nach Einsetzen des Tieres bemerkt werden, zudem ein Foto des ausgepackten Tieres im Aquarium des Kunden.
Das Tier darf zur Wahrung der Garantieansprüche ohne Genehmigung durch PolypFarm nicht entsorgt werden.
6.5 PolypFarm haftet im Rahmen seiner Garantieerklärung ausschließlich für Schäden, welche vor oder während des Versandes entstanden sind.
7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 PolypFarm behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Lieferspesen sowie allfälliger Verzugszinsen, Mahn- und Betreibungsspesen durch den Kunden vor.
8.0 Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Für alle Vertragsverhältnisse gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien – Innere Stadt.
9.0 Allgemeines
9.1 Abweichungen und Abänderungen eines Vertrages zwischen PolypFarm und einem Kunden bedürfen zumindest der nämlichen Form wie der Vertragsabschluss und jedenfalls der Zustimmung sämtlicher Vertragsparteien.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so bleibt der übrige Vertragsinhalt davon unberührt aufrecht und ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen oder nichtigen Vertragsbestandteil am nächsten kommt.
9.3 Auf die Datenschutzerklärung der PolypFarm wird hingewiesen, welche jedenfalls auf der Internetpräsenz www.Polyp.Farm ersichtlich ist.
Laurenz Regner
Wilhelmstraße 21/2/3
1120 Wien, Österreich
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